AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


(Stand 31.05.2022)


§ 1 Leistungen der MRB


Die MRB Handels GmbH (nachfolgend als „MRB“ bezeichnet) bietet die folgenden Leistungen an:

a) Kundenberatung bezüglich Personalrekrutierung

b) Vermittlung von Kandidaten für eine Festanstellung

c) Sonstige Leistungen, die mit Personalrekrutierung im Zusammenhang stehen, wie Coachings und die Organisation von Marketingmaßnahmen, etc.



§ 2 Definitionen


1) „Kandidat“ (m/w/d): eine Person, die für eine Einstellung beim Auftraggeber infrage kommt und welche dem Kunden durch die MRB vorgestellt wurde

2) „Kunde“: der Auftraggeber, dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein

3) „Dritter“: eine andere natürliche oder juristische Person, die nicht Auftraggeber ist. Als Dritte gelten vor allem verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 15 AktG.

4) „Vorstellung“: die Übermittlung von Informationen über einen Kandidaten durch die MRB an den Kunden, unabhängig davon, ob die Übermittlung telefonisch oder per E-Mail durchgeführt wurde

5) „Einstellung“: Jede Art von Geschäftsbeziehung, die zwischen dem Kandidaten und dem Kunden oder einem Dritten, mit dem Abschluss eines Vertrages zustande kommt

6) „Vergütung“: das gesamte Bruttojahresgehalt zuzüglich:

a) Spesen

b) garantierter Bonus oder Gewinnbeteiligung (falls die Zahlung nicht garantiert ist, dann der zu erwartende Mittelwert)

c) sonstige bei Unterschrift fällige Zahlungen

d) Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs (der geldwerte Vorteil wird mit EUR 5.000,- bewertet) MRB Handels GmbH mail: office@mrb-muenchen.de Leopoldstraße 160 web: www.mrb-recruitment.de D-80804 München MRB Handels GmbH | Leopoldstraße 160 | 80804 München office@mrb-muenchen.de | www.mrb-recruitment.de


§ 3 Geltung

1) Diese AGB sind Bestandteil aller künftigen Verträge und Vereinbarungen zwischen der MRB und dem Kunden.

2) Im Vertrag sind alle Vereinbarungen, die zwischen der MRB und dem Kunden getroffen werden, (einschließlich dieser AGB) vollständig schriftlich aufgelistet.

3) Diese AGB verdrängen alle vorherigen oder anderslautenden AGB, auch jene des Kunden. Es gelten ausschließlich diese AGB.



§ 4 Kundenpflichten

1) Der Kunde ist verpflichtet die MRB über die Vergütung des eingestellten Kandidaten zu informieren und auf Nachfrage eine Kopie des Einstellungsvertrages zur Verfügung zu stellen, da dieser zur Berechnung des Honorars notwendig ist.

2) Die MRB wird mit dem neu generierten und vorgestellten Kandidaten in den ersten zehn Tagen ausschließlich über die Position des Kunden sprechen. Sollte der Kunde in diesem Zeitraum keine Rückmeldung zum vorgestellten Kandidaten geben, wird die MRB mit dem Kandidaten auch bezüglich andere Positionen sprechen.



§ 5 Honorar

1) Mit Einstellung eines Kandidaten entsteht ein unmittelbarer Anspruch auf Honorar für die MRB.

2) Bei Einstellung eines Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach dessen erster Vorstellung durch die MRB, wird ein Honoraranspruch durch die Ursächlichkeit des Vertragsabschlusses durch die MRB begründet.

3) Wenn der Kunde Informationen über einen Kandidaten an einen Dritten weiterleitet und es hierdurch zu einer Einstellung des Kandidaten durch den Dritten kommt, muss die MRB unverzüglich vom Kunden darüber informiert werden. Es wird ein Honorar der MRB fällig, welches vom Kunden zu bezahlen ist.



§ 6 Honorarberechnung

1) Durch die Multiplikation des einzelvertraglich vereinbarten Honorarsatzes mit der Vergütung des Kandidaten im ersten Jahr, ergibt sich das Rekrutierungshonorar der MRB.

2) Falls keine einzelvertragliche Honorarregelung oder ein gültiger Rahmenvertrag zwischen der MRB und dem Kunden vorliegt, beträgt das Honorar 32% der Gesamtvergütung des Kandidaten.

3) Bei Beauftragung eines Kandidaten als Freelancer durch den Kunden oder einen Dritten, steht der MRB ein Honorar in Höhe von 32% der Vergütung gemäß § 2 (6) I.V.m. § 6 (1) zu. MRB Handels GmbH | Leopoldstraße 160 | 80804 München office@mrb-muenchen.de | www.mrb-recruitment.de

4) Bei einer befristeten Einstellung eines Kandidaten, wird das Honorar entsprechend der Beschäftigungsdauer des ersten Jahres berechnet.

5) Wenn ein Kandidat von einer befristeten Tätigkeit beim Kunden innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses erhält, verpflichtet sich der Kunde, die MRB sofort über die Verlängerung zu informieren. Es entsteht ein wiederholter Honoraranspruch der MRB für die Dauer der Verlängerung.

6) Das Honorar der MRB versteht sich als Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer von derzeit 19%.

7) Rechnungen werden in Euro ausgestellt und haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die MRB vor, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Die MRB kann seine Ansprüche abtreten oder verkaufen.

8) Darüber hinaus werden die Kosten und Honorare für Marketingmaßnahmen und Reisekosten der MRB, sowie sonstige mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden Leistungen in einem weiteren Angebot aufgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.



§ 7 Vorkenntnisse des Kunden

1) Sollten der von der MRB vorgestellte Kandidat und der Kunde für die besprochene Position bereits im Gespräch sein, entweder durch einen anderen Personaldienstleister oder durch persönlichen Kontakt, muss der Kunde die MRB innerhalb von sieben Tagen nach Vorstellung darüber schriftlich informieren. Es handelt es sich um eine Anzeigepflicht des Kunden.

2) Nach Ablauf der sieben Tage und ohne Wahrnehmung der Anzeigepflicht des Kunden, wird ein Honorar der MRB bei Einstellung des Kandidaten fällig.

3) Die MRB kann Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen, wenn der Schaden aus der Verletzung der Anzeigepflicht entstanden ist.



§ 8 Eignung der Kandidaten

1) Der Kunde verpflichtet sich der MRB alle folgenden und weitere für die Rekrutierung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen:

a) Informationen über das Unternehmen (den Kunden) selbst

b) den Betrieb

c) das potenzielle Beschäftigungsverhältnis

d) der Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns

e) die Arbeitszeiten

f) den Einsatzort MRB Handels GmbH | Leopoldstraße 160 | 80804 München office@mrb-muenchen.de | www.mrb-recruitment.de

g) den Urlaubsanspruch

h) die Gehaltsspanne

i) den Tätigkeitsbereich

j) mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken

k) alle besonderen Anforderungen an den Kandidaten bezüglich Qualifikation, Sprachkenntnisse, Zertifikate oder Genehmigungen

2) Der Kunde hat die MRB unverzüglich über Änderungen der oben genannten Punkte zu informieren.

3) Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen dürfen an die Kandidaten weitergegeben werden.

4) Die MRB wird alle fehlenden Dokumente anfordern und nach Erhalt unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Der Kunde ist dafür verantwortlich die erhaltenen Unterlagen zu bewerten. Die MRB ist nicht für die Einholung einer Arbeitserlaubnis oder anderer erforderlichen Genehmigungen zuständig. Der Kunde ist selbst für die Einholung notwendiger medizinischer Untersuchungen verantwortlich.

5) Es gibt keine Garantie für die Eignung der vorgestellten Kandidaten. Die MRB wird aber versuchen die persönliche und fachliche Qualifikation der Kandidaten zu prüfen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich von der Eignung des Kandidaten bezüglich Verfügbarkeit, Arbeitserlaubnis, Qualifikation, Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Rechtschaffenheit und Verlässlichkeit des Kandidaten zu überzeugen.



§ 9 Verschwiegenheit Die MRB und der Kunde verpflichten sich gegenüber einander zur Verschwiegenheit bezüglich aller Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind.



§ 10 Vertretungsbefugnis Die MRB hat keine Vollmacht und keine Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten im Namen des Kunden einzugehen, soweit nicht anders schriftlich zwischen der MRB und dem Kunden vereinbart.



§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

1) Alle personenbezogenen Daten der Kandidaten sind vertraulich und unterliegen den aktuellen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DS-GVO.

2) Die Daten dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke, außer zur Suche nach Arbeitskräften verwendet werden oder an Dritte weitergegeben werden.

3) Alle erhaltenen Unterlagen sind spätestens nach sechs Monaten DS-GVO konform zu löschen. MRB Handels GmbH | Leopoldstraße 160 | 80804 München office@mrb-muenchen.de | www.mrb-recruitment.de

4) Unterlagen eines Kandidaten dürfen darüber hinaus nur mit gesonderter Einwilligung des Kandidaten aufbewahrt werden.

5) Der Kunde verpflichtet sich, über alle ihm während des Rekrutierungsprozesses bekanntwerdenden persönlichen und beruflichen Informationen des Kandidaten, Stillschweigen zu bewahren.

6) Ohne die vorherige Absprache mit der MRB dürfen keine Beurteilungen zum Kandidaten eingeholt werden.

7) Des Weiteren gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen auf der Website der MRB.



§ 12 Haftungsausschluss

1) Die MRB haftet gegenüber dem Kunden weder vertraglich noch deliktisch noch in sonstiger Weise für etwaige Schäden oder für Aufwendungen, die dem Kunden, dessen Mitarbeitern bzw. Vertragspartnern oder einem Dritten direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit der Einstellung oder Vorstellung entstehen.

2) Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Schäden oder Aufwendungen, welche:

a) Im Zusammenhang mit dem Versuch, ein Treffen mit einem Kandidaten zu vereinbaren, entstehen;

b) Entstehen, weil der Kandidat ganz oder teilweise die Voraussetzungen des Kunden für alle oder einzelne Zwecke bzw. für die Position, für die er benötigt wird, nicht erfüllt oder nicht verfügbar ist;

c) Auf Unrichtigkeit und Unvollständigkeit von Informationen über den Kandidaten beruhen, (insbesondere bezüglich Charakters, Vorgeschichte, Leistungsvermögen, Alter oder Eignung), soweit diese Informationen auf dem vom Kandidaten erhaltenen Informationen beruhen.

d) Aus Handlungen oder Unterlassungen des Kandidaten entstehen, gleich ob diese vorsätzlich, fahrlässig, betrügerisch, unehrlich, rücksichtslos oder in sonstiger Weise erfolgen und gleich ob dies zu einem Schaden oder Aufwendungen beim Kunden oder bei Dritten führt;

e) Der Kandidat selbst erleidet, einschließlich Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder anderer Regelungen zum Schutze des Kandidaten;

3) Der Kunde verpflichtet sich, die MRB von sämtlichen Ansprüchen des Kandidaten oder Dritter vollständig freizustellen, die der Kandidat oder Dritte aufgrund einer vom Kunden verursachten oder diese, zuzurechnenden Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder sonstiger Vorschriften zum Schutz des Kandidaten bzw. Dritter gegenüber der MRB geltend macht. MRB Handels GmbH | Leopoldstraße 160 | 80804 München office@mrb-muenchen.de | www.mrb-recruitment.de

4) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Pflichtverletzungen der MRB bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und im Übrigen nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen der MRB bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen.



§ 13 Schlussbestimmungen

1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder später Ihre Rechtswirksamkeit verlieren, werden die Gültigkeit der AGB und des Vertrages nicht berührt.

2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbaren wollen. Für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken gilt das gleiche.

3) Erfüllungsort ist der Sitz der MRB.

4) Die MRB ist berechtigt, den Kunden an dem Gericht des Kundensitzes zu verklagen. Ansonsten ist der Gerichtsstand (wenn gesetzlich zulässig) München.

5) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


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